Abnahmen RöV
Abnahme- und Konstanzprüfungen von Diagnostikmonitoren
Bildwiedergabegeräte müssen vor der Inbetriebnahme gemäß gültiger Röntgenverordnung nach DIN6868-157 fachkundig abgenommen und im laufenden Betrieb auf Konstanz geprüft werden. Die Protokolle unterliegen der Archivierungspflicht und sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.
Abnahme- und Konstanzprüfungen von Teleradiologieeinrichtungen
Teleradiologieeinrichtungen müssen vor der Inbetriebnahme gemäß gültiger Röntgenverordnung nach DIN6868-159 fachkundig abgenommen und im laufenden Betrieb auf Konstanz geprüft werden. Die Protokolle unterliegen der Archivierungspflicht und sind der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen.